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Premiere für den Prämiengutschein

Ende vergangenen Jahres fiel der Startschuss für die Bildungsprämie: Seit dem 1. Dezember 2008 können Weiterbildungswillige Seminare durch Prämiengutscheine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung kofinanzieren. Voraussetzung: Ihr Jahreseinkommen liegt unter 17.900 Euro und die Veranstaltung ist berufsrelevant.

Gute Nachricht für lebenslange Lerner: Die Bundesregierung will die Deutschen zu einer stärkeren Beteiligung an Weiterbildung motivieren. Um dieses hehre Ziel zu erreichen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein neues Finanzierungsmodell auf die Schienen gesetzt: die Bildungsprämie. Sie besteht aus den Komponenten Prämiengutschein, Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehen.

Komponente Nummer eins – der Prämiengutschein – ist am 1. Dezember 2008 an den Start gegangen: Er dient der Mitfinanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung und kann bis zu 154 Euro betragen – wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Bezugsberechtigt sind Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 35.800 Euro, nicht überschreitet. Wer letztlich einen Bildungsgutschein erhält, wird im Rahmen einer verpflichtenden Bildungsberatung geklärt. 'Die Berater prüfen in einem maximal 30-minütigen Gespräch, ob der Klient die Richtlinien erfüllt und ob die anvisierte Weiterbildung wirklich beschäftigungsrelevant ist', gibt Eckart Lilienthal Einblick in das Verfahren. 'Vorzulegen sind ein amtlicher Ausweis mit Foto sowie der letzte Einkommensteuerbescheid oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers', so der Bildungsprämien-Beauftragte des BMBF.
 
Durchgeführt werden sollen diese Beratungsgespräche von ca. 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Welche Stellen das sind, steht allerdings noch nicht überall fest. Lilienthal: 'Der Bund kann nicht überblicken, wer in der Eifel oder in Mecklenburg-Vorpommern kompetente Beratung anbietet. Deshalb entscheiden die Länder, welche Beratungsstellen in ihrem Einzugsbereich für die Prämienberatung zuständig sind.' Zum 1. Dezember 2008 wurden allerdings erst in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Beratungsstellen benannt. 'Die Stellenauswahl wird in jedem Land so getroffen, dass sie zum vorhandenen Beratungsangebot und der Politik der Landesregierung passt', begründet Lilienthal, 'und manche Länder haben intern noch Diskussionsbedarf ...'

Prämiengutschein in der Kritik

Von Experten werden der Prämiengutschein und die damit verbundene Beratung indes nicht nur positiv gesehen. Ein Kritikpunkt lautet: Bei einer Einkommensgrenze von 17.900 Euro pro Jahr komme die Bildungsprämie nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung in Frage. Dr. Ursula Herdt vom Nationalen Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung kritisiert darüber hinaus die Nutzung des Begriffs Bildungsberatung im Zusammenhang mit der Prämie: 'Der Begriff ist irreführend: Hier geht es um eine Prüfung, ob jemand das Geld bekommen darf oder nicht. Mit einer eigentlichen Bildungsberatung, die andere Ziele verfolgt und vom Verlauf her ganz offen ist, hat das nichts zu tun.'

Prämiengutschein als Testlauf

Eckart Lilienthal sieht die Kritik gelassen. 'Uns ist bewusst, dass im Rahmen der Prämienberatung kein Platz für eine umfassende Bildungsberatung ist, in der einzelne Anbieter oder Bildungswege diskutiert werden können', so der BMBF-Mann. 'Wir erhoffen uns dennoch durch die Koppelung von Gutschein und Beratung einen positiven Nebeneffekt: Die Beratungsstellen haben die Chance, sich ein neues Publikum zu erschließen. Und die Ratsuchenden selbst werden aufmerksam auf das Angebot der Beratungsstellen.' Der Prämiengutschein sei in dieser Form eine Art Testlauf: 'Im Moment gehen wir davon aus, dass rund 15 Millionen Menschen in Deutschland bezugsberechtigt sind', so Lilienthal. 'Wenn die Einführung gut läuft, wir auf Resonanz stoßen und den Verwaltungsaufwand ohne große Probleme bewältigen, werden wir mit den Ländern darüber beraten, wie wir das Instrument sinnvoll erweitern können, etwa indem wir die Einkommensgrenze nach oben setzen oder den Gutscheinwert erhöhen ...'

Zunächst aber gilt es, die nächsten Schritte der Bildungsprämie in die Wege zu leiten. Ab Januar 2009 tritt eine Ergänzung des Vermögensbildungsgesetzes in Kraft, die das so genannte Weiterbildungssparen ermöglicht: Zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung können vor Ende der Bindungsfrist Gelder aus Ansparguthaben entnommen werden, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Die Einführung des Weiterbildungsdarlehens – die dritte Komponente der Bildungsprämie – ist für Frühjahr 2009 angedacht.

Autor(en): (Stefanie Bergel)
Quelle: Training aktuell 01/09, Januar 2009
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