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Prämiengutschein

Die Bundesregierung hat die Einkommensgrenze für den Prämiengutschein geändert: Anspruchsberechtigt sind seit dem 1. April 2009 Arbeitnehmer und Selbstständige mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro. Bislang lag die Grenze bei 17.900 Euro. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildung – maximal jedoch 154 Euro. Das Fördermodell existiert seit Dezember 2008, bisher war die Nachfrage jedoch gering.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 05/09, Mai 2009
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