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Gerichtsurteil im Kollegenstreit

Jahrelang haben sich der Coachingverband European Coaching Association (ECA) und die Christopher Rauen GmbH, Goldenstedt, vor Gericht gestritten. Nun hat die ECA auch vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. 2008 hatte der Verband vor dem Oberlandesgericht Köln auf Unterlassung gegen Rauen geklagt, weil dieser in seinem Coaching-Newsletter über 'merkwürdige Coaching-Anbieter' berichtet hatte. Zwar hatte er dabei selbst keine Namen genannt, doch auf Webseiten der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) verlinkt. Dort wurde die ECA abwertend erwähnt, ohne dass explizit Gründe dafür genannt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun Rauens Verfassungsbeschwerde verworfen, die er gegen seine vom Bundesgerichtshof zurückgewiesene Revision eingelegt hatte. Damit ist das Urteil nicht mehr anfechtbar.
Quelle: Training aktuell 07/14, Juli 2014
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