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EU-Urteil zur befristeten Beschäftigung von über 52 Jährigen

Die im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführte Bestimmung, nach der Arbeitnehmer ab 52 Jahren ohne Begründung befristet beschäftigt werden können, verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende 2005 entschieden. Die rot-grüne Bundesregierung hatte die generelle Befristung 2002 eingeführt, um der hohen Arbeitslosigkeit unter älteren Arbeitnehmern zu begegnen.

Der EuGH ist jedoch der Meinung, die unbegründete Befristung sei diskriminierend. Das Gesetz muss nun geändert werden, indem beispielsweise ein Bezug auf eine vorhergegangene längere Arbeitslosigkeit des Betroffenen eingeführt wird, die eine Befristung weiterhin rechtfertigen soll.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 01/06, Januar 2006
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