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EU-Parlament verabschiedet Qualitätskriterien

Das Europäische Parlament hat Ende 2008 den 'Europäischen Qualitätssicherungsrahmen für die Aus- und Weiterbildung' (EQARF) und das 'Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung' (ECVET) verabschiedet. Beide Instrumente sollen dazu beitragen, die Arbeitnehmer-Mobilität innerhalb Europas zu fördern und die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.

Das Leistungspunktesystem ist ein technischer Rahmen, in dem die Lernergebnisse aller europäischen Bürger verzeichnet werden sollen. Festgelegt hat das Europäische Parlament jedoch nur die Methodik des ECVET. Vereinbart wurde etwa die Darstellung der beruflichen Qualifikationen in Lerneinheiten mit entsprechenden Punkten, der Anrechnungs- und Akkumulierungsprozess sowie Lernverträge, Leistungsprotokolle und ECVET-Benutzerleitfäden. Wie viele Punkte für die einzelnen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden, müssen nun die europäischen Länder für ihre Berufsbildungssysteme erarbeiten.

Allgemeine Richtlinien für gute Aus- und Weiterbildung legt auch der 'Europäische Qualitätssicherungsrahmen' fest. Für die Berufsbildungsanbieter heißt es hier etwa, sie sollten im Ausbildungsprozess explizite Ziele und Zielvorgaben entwickeln und deren Erreichung überwachen.

Wie die Ideale in der Praxis umgesetzt werden, muss auch hier auf Länderebene diskutiert werden. In jedem Land wurde eine Anlaufstelle benannt, die als 'Nationale Referenzstelle für Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Bildung' fungiert. In Deutschland wird diese Arbeit das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) übernehmen, wie im Februar 2009 bekannt wurde. Das BIBB will zum einen den länderübergreifenden Erfahrungsaustausch moderieren – etwa mit nationalen und internationalen Fachveranstaltungen für Bildungsverantwortliche – und zum anderen ein Internetportal einrichten, das über den Fortgang der EU-Bemühungen berichtet.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 02/09, Februar 2009
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