Organisation

Rentenversicherung für Trainer

Vorsorge statt Nachsehen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant, ab 2013 eine Vorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Doch bereits jetzt sind freie Trainer, Coachs und Berater in der Regel rentenversicherungspflichtig. Wer es versäumt, sich anzumelden, muss oft hohe Nachzahlungen leisten – die sogar die Existenz bedrohen können.
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Als Selbstständiger falle ich nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht – davon gehen viele Trainer, Coachs und Berater aus. Doch das ist meist ein Irrtum, der sie teuer zu stehen kommen kann. Denn wenn die Rentenversicherung auf sie aufmerksam wird, kommen auf einen Schlag erhebliche Nachforderungen auf sie zu.

Und das geht schneller als gedacht: Wer angestellt ist oder das früher einmal war, erhält routinemäßig früher oder später von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Er hat dann Gelegenheit, die Angaben zu prüfen, bevor die gespeicherten Daten festgeschrieben werden. Bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit endet der Versicherungsverlauf mit der letzten Beschäftigung. So entsteht eine Lücke im Versicherungsverlauf, eine ungeklärte Zeit. Wenn sich solch ein Loch auftut, fordert die DRV bei dem Betroffenen Angaben zu der ausgeübten Tätigkeit an.

Extras:
  • Sind Sie betroffen: Fragen zum Selbstcheck
  • Vorsorge: So vermeiden Sie die Krise
Autor(en): Sabine Gewehr
Quelle: Training aktuell 05/12, Mai 2012, Seite 44-46
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