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Staatliche Regulierung

Streit über Mediationsgesetz

2008/52/EG: Hinter dieser unscheinbaren Zahlen-Buchstaben-Kombination versteckt sich jede Menge Konfliktstoff. Das Kürzel steht für eine EU-Richtlinie, die 'bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und

2008/52/EG: Hinter dieser unscheinbaren Zahlen-Buchstaben-Kombination versteckt sich jede Menge Konfliktstoff. Das Kürzel steht für eine EU-Richtlinie, die 'bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen' regeln soll, sofern es sich um grenzüberschreitende Mediationsfälle zwischen den einzelnen EU-Staaten handelt. Die europäischen Länder sollen die Richtlinie bis Mai 2011 in nationales Recht transferiert haben. In Deutschland hat die Vorgabe aus Brüssel eine altbekannte Diskussion wieder ins Rollen gebracht: nämlich die Debatte darüber, ob wir hierzulande ein nationales Mediationsgesetz brauchen, das sich auch auf innerstaatliche Streitfälle bezieht, und das detaillierte regulatorische Bestimmungen hinsichtlich der Anerkennung und Ausbildung von Mediatoren enthält.

Wir erinnern uns: Vor gut zwei Jahren gab es schon einmal Querelen um ein Media­tionsgesetz. Allerdings ging es seinerzeit nicht um ein bundesweites, sondern ein niedersächsisches Gesetz. 'Die Wahlen in Niedersachsen verhinderten dann aber eine Verabschiedung im 'alten' Landtag', berichtet Angelika Rüstow, Geschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins. Die Zweifel am Sinn eines solchen regionalen Gesetzes waren ohnehin groß. Wie sinnvoll ein Bundes-Mediationsgesetz ist, das über die Brüsseler Vorgaben hinausgeht, wird nun vom Bundesjustizministerium geprüft. Das Ministerium hat im Frühjahr 2008 eine Expertenkommission einberufen, die seither zu mehreren Sitzungen zusammengekommen ist, dabei aber offensichtlich wenig Einigkeit darüber erzielt hat, welche Art der Gesetzgebung angemessen wäre. Das zumindest verraten verschiedene, von den einzelnen Parteien im Sommer 2009 veröffentlichte Positionspapiere. In puncto Ausweitung der Richtlinie auf nationale Mediationsfälle ist man sich noch weitgehend einig. Die Frage allerdings, wie viel Regulation des Mediationsmarktes sinnvoll wäre, entzweit die Parteien. Der Deutsche Anwaltverein etwa spricht sich dafür aus, die in der Richtlinie vage geforderte Qualitätskontrolle von Mediationsleistungen 'so dezentral und liberal wie möglich' zu handhaben. 'Wir sind der Meinung, dass es keinen Bedarf für Anerkennungsverfahren oder Prüfsiegel gibt', erklärt DAV-Geschäftsführerin Rüstow. Der Markt regele die Qualität schon selbst. Und durch allzu strikte Regelungen würde eine gesunde Entwicklung der noch jungen Methodik bloß unnötig eingeschränkt.

Verbände wollen striktere Regeln

'Ich glaube auch daran, dass der Markt die Qualität des Mediationsangebotes selbst regelt. Allerdings nur 'on the long run'. Kurzfristiger brauchen wir Regeln, damit sich beim Kunden Vertrauen zu der Dienstleistung Mediation aufbauen kann', hält Dr. Cristina Lenz, Vorstand des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA), dem entgegen. Ihr Verband und die beiden anderen Verbände in der Expertenkommission – der Bundesverband Mediation (BM) und die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), sprechen sich für standardisierte Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien und eine zentrale Zertifizierungsinstanz für Mediatoren aus. Am liebsten sähen sie ähnliche Richtlinien wie ihre eigenen, die u. a. ausgiebige Ausbildungszeiten  vorsehen, gesetzlich verankert. 'Aus finanziellem Eigeninteresse, schließlich zertifizieren die Verbände Ausbildungen', werfen ihnen ihre Gegner vor. 'Aus Qualitätsbewusstsein und Sorge darum, dass schwarze Schafe den Markt schädigen könnten', kontern die Verbände. Ihnen gehe es denn auch gar nicht um die Quantität der 200 Stunden an sich, sondern darum, dass sich die Ausbildungsinhalte, die alle in der Kommission wichtig fänden, nur sinnvoll in einem angemessenen Zeitraum vermitteln ließen, so Lenz. Dass die Parteien bald zu einer einheitlichen Meinung finden, ist ziemlich unwahrscheinlich. Eigentlich eine schlechte Werbung für das Verfahren der Mediation ...

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