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Qualifizierungschancengesetz

Bundesregierung will mehr Weiterbildung fördern

Der Wandel der Arbeitswelt und die Digitalisierung machen lebenslanges Lernen und kontinuierliche Weiterbildungen immer wichtiger – das ist vielen Unternehmen und Weiterbildnern längst klar. Jetzt wird auch die Bundesregierung aktiv und bringt das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg. Doch was verbirgt sich hinter diesem leicht sperrigen Begriff?

Im Interesse der Fachkräftesicherung wird mit dem neuen Gesetz eine Weiterbildungsförderung auch für Arbeitnehmer unabhängig von Ausbildung, Alter sowie Betriebsgröße ermöglicht – und richtet sich nicht mehr speziell an Arbeitslose, geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlungen werden deshalb ab 2019 von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Weiterbildungsmaßnahme zustimmt und den Arbeitnehmer für die Maßnahme zeitlich freistellt. Die Berufsausbildung des Arbeitnehmers muss zudem mindestens vier Jahre zurückliegen, ebenso wie die letzte öffentlich geförderte Weiterbildungsmaßnahme. Selbstständige sind explizit vom Gesetz ausgeschlossen. Welche Angebote letztlich gefördert werden, wird die Bundesarbeitsagentur individuell entscheiden. Prinzipiell sollen vor allem die Arbeitnehmer angesprochen werden, die von Digitalisierung, Automatisierung und Strukturwandel betroffen sind – sicherlich eine sehr dehnbare Abgrenzung. Die Kosten sollen Firmen und Arbeitsagentur dann gemeinsam tragen – in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsgröße. Bei Unternehmen mit zehn bis 250 Mitarbeitern etwa werden maximal 50 Prozent übernommen. Größere Unternehmen können bis zu 25 Prozent Zuschuss erhalten. Das Qualifizierungschancengesetz soll damit eine 'zukunftsgerechte Antwort auf die Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels' sein und 'im Interesse der Fachkräftesicherung Qualifikationen durch Fortbildungen erneuern und berufliche Aufstiege oder – wenn nötig – auch Umstiege ermöglichen' – so formuliert es die Bundesregierung im Gesetzentwurf.
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