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Neue Versicherung

Abgesichert gegen Seminar-Rücktrittskosten

Da hat man sich monatelang auf die Ausbildung zum Prozessbegleiter gefreut, Kostenpunkt: 6.300 Euro, und dann das: zwei Tage vor dem ersten Modul komplizierter Knochenbruch, wochenlange Krankschreibung, Kursstorno. Und eine zusätzliche Blessur obendrein, diesmal allerdings finanzieller Natur: Weil der Rücktritt kurz vor Kursbeginn geschehen ist, fordert der Anbieter den Großteil der Kursgebühr ein...

Um sich gegen derartiges Ungemach zu wappnen, bietet die 'HanseMerkur Reiseversicherung' AG neuerdings die Möglichkeit, eine Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung nach dem Vorbild einer Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Das Prinzip: Der Kunde zahlt eine Prämie zwischen sechs und 300 Euro - und ist dann im Stornofall abgesichert. Und zwar nicht nur, wenn er erkrankt. Die Versicherung zahlt auch, wenn andere schwerwiegende Gründe wie etwa Kündigung oder Jobwechsel vorliegen.

Allerdings sieht das Modell einen Selbstbehalt von 20 Prozent des erstattungsfähigen Betrages bzw. mindestens 25 Euro pro versicherter Person vor. Zudem muss die Versicherung bis spätestens 21 Tage nach der Buchung des betreffenden Seminars abgeschlossen werden. Sofern jedoch zwischen Seminarbuchung und Antritt des Seminars weniger als 30 Tage liegen, muss der Abschluss sogar bis spätestens drei Tage nach der Seminarbuchung erfolgen. So liegt denn der Schluss nahe: Der Versicherungsabschluss lohnt sich eher bei Buchung eines teuren Angebotes. Und es lohnt vorab ein Blick in die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. Fallen diese kundenfreundlich aus, könnte sich die Versicherung jedenfalls als obsolet erweisen.
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