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Frauenquote

EU-Richtlinie kommt jetzt doch

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie für eine gesetzliche Frauenquote in den 27 EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Ende Oktober war Justizkommissarin Viviane Reding mit einem entsprechenden Vorstoß noch beim Gremium abgeblitzt. Die von der Luxemburger Politikerin ausgearbeitete Regelung schreibt eine Frauenquote von
40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vor, die bis 2020 zu erreichen ist. In der Praxis bedeutet das: Solange diese Quote nicht erfüllt ist, sollen Firmen bei der Besetzung eines Aufsichtsratspostens weibliche Bewerber bevorzugen, sofern diese die gleiche Quali-fikation besitzen wie ihre männlichen Mitbewerber. Damit die Richtlinie EU-Gesetz wird, bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Parlaments und des Ministerrats. Während ersteres Gremium hinter der Richtlinie steht, werden in letzterem harte Auseinandersetzungen erwartet. Briten und Schweden haben bereits Widerstand angekündigt.

Bei der Überzeugungsarbeit, die Reding bei ihren Kommissionskollegen geleistet hat, dürften ihr auch die zahlreichen Studien geholfen haben, die die positive Wirkung von Gender Diversity bestätigen. Offenbar sind diese aber weit weniger aussagekräftig, als die Berichterstattung gemeinhin glauben lässt. Die Managementprofessorin Sabine Boerner von der Universität Konstanz hat jetzt in einer Metastudie 18 Untersuchungen über Gender Diversity auseinandergepflückt. Ihr Befund: Lediglich in drei Studien wird tatsächlich ein eindeutiger positiver Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil in Führungspositionen und dem Organisationserfolg festgestellt. Das heißt allerdings nicht, betont Boerner im Studienbericht, dass ein höherer Frauenanteil nicht zu besseren Entscheidungen und damit letztlich zu größerem Erfolg führen kann. Es heißt nur, dass es bisher keine eindeutigen Erkenntnisse über die Wirkung von Gender Diversity gibt.
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