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Datenschutz

EuGH kippt Privacy-Shield-Abkommen

Sie sollte gewährleisten, dass US-Unternehmen bei der Übertragung personenbezogener Daten aus der EU deren Datenschutzstandards erfüllen: die EU-US Privacy-Shield-Vereinbarung. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass das Privacy Shield für eine EU-Richtlinien-konforme Übertragung personenbezogener Daten in die USA nicht ausreicht. Dieses Urteil hat nun weitreichende Folgen: Unternehmen, die ihre Daten bisher auf Basis des Privacy Shield in die USA übermittelt haben, müssen sich nun unmittelbar nach einer datenschutzkonformen Alternative umschauen oder die Übertragung einstellen – die DSGVO sieht in solchen Fällen keine Karenzzeit vor, Bußgelder können also ab sofort verhängt werden. Nutzt ein Unternehmen also z.B. die Learning Management Software eines US-Unternehmens, so sollte mit diesem abgeklärt werden, ob die Datenübertragung vom EuGH-Urteil betroffen ist, und gegebenenfalls sollten weitere Schritte eingeleitet werden. Auch die sogenannten Standardvertragsklauseln sind von dem Urteil betroffen. Sie dienen als rechtliche Vorlage, die Unternehmen bei der Datenübertragung nutzen können. Laut EuGH sind diese Klauseln weiterhin gültig, es müsse aber im Einzelfall überprüft werden, ob sie im Empfängerland überhaupt eingehalten werden können.

Angestoßen wurde das Verfahren durch den Datenschutzaktivisten Max Schrems. Er hatte bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Facebook Irland eingelegt, weil er nicht wollte, dass die europäische Konzerntochter seine personenbezogenen Daten an den Mutterkonzern in den USA überträgt. Der Fall ging an das höchste irische Gericht und wurde anschließend dem EuGH vorgelegt.

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