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Betriebliche Kinderbetreuung

Frist für Förderanträge verlängert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend hat die Antragsfrist für das bundesweite Förderprogramm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' verlängert. Ursprünglich sollte das im Februar 2008 gestartete Programm, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert wird, Ende 2009 auslaufen. Nun hat Familienministerin Ursula von der Leyen bekannt gegeben, dass Unternehmen noch bis Ende 2010 einen Förderantrag zur Kinderbetreuung in ihrem Betrieb stellen können.

Mit der verlängerten Antragsphase will von der Leyen der aktuellen Wirtschaftslage Rechnung tragen: Zahlreiche Arbeitgeber hätten signalisiert, sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu engagieren, entsprechende Investitionen in diesem Jahr wegen der Krise aber zurückgefahren bzw. erst mal nach hinten gestellt, heißt es aus dem Ministerium.

Das Programm 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung' richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Es übernimmt für die Betreuung von Mitarbeiterkindern in den ersten beiden Jahren maximal 50 Prozent der anfallenden Betriebskosten. Die Obergrenze liegt bei 6.000 Euro pro Platz und Jahr.

Da parallel zur Verlängerung der Antragsfrist auch die Förderrichtlinien erweitert wurden, ist ab sofort auch eine öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen möglich. 'Unternehmen und Trägern der Betreuungseinrichtung stehen nun weitere Finanzierungsquellen zur Verfügung, die gebündelt werden  können', erläutert Katrin Baranczyk, Projektkoordinatorin der Servicestelle 'Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung'. Das sei ein Vorteil für die Unternehmen, bedeute aber auch einen Mehraufwand an Organisation. Sie rät daher dazu, mit einem erfahrenen Träger zusammenzuarbeiten, der die Antragsstellung übernehmen kann.
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