Änderungsvereinbarung


Wenn ein Seminarveranstalter sich die Möglichkeit vorbehalten möchte, einzelne Vertragskonditionen wie etwa Zeit oder Ort der Veranstaltung oder den Einsatz eines bestimmten Dozenten nachträglich abzuändern, so muss er durch eine entsprechende Formulierung im Vertrag offen halten. Wie kann eine solche Änderungsvereinbarung aussehen?


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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