Trainingsverträge: Beendigung des Vertragsverhältnisses


Mit der vollständigen beiderseitigen Erfüllung der im Vertrag übernommenen Verpflichtungen endet das Vertragsverhältnis - auch bei Trainingsverträgen. Die Beteiligten sind dann nicht mehr vertraglich aneinander gebunden. Allerdings bedeutet das nicht, dass sie überhaupt nichts mehr miteinander zu tun hätten. Zum einen sind die gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu beachten. Zum anderen gibt es eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, die zu jedem Vertragsverhältnis gehört und die auch nach dessen Beendigung bestehen bleibt.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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PDF-Datei, 26 Seiten, Erscheinungsjahr 2018
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