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Betriebliche Gesundheitsförderung

Künftig Steuerfreiheit?

Ein neuer Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 könnte Unternehmen die betriebliche Gesundheitsförderung erleichtern. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Mitarbeiter individuelle, vom Unternehmen bezahlte gesundheitsfördernde Maßnahmen nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Bislang müssen Arbeitnehmer Präventionsmaßnahmen wie Rückenkurse oder Stressbewältigungsseminare über die Lohnsteuer mitbezahlen.

Es ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft der Mitarbeiter, an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilzunehmen, durch die künftige Steuerfreiheit steigen wird. Für die Unternehmen selbst dürfte der Gesetzesentwurf Antrieb schaffen, Präventionsmaßnahmen überhaupt anzubieten: Der bürokratische Aufwand sinkt nämlich erheblich, da eine Bearbeitung in der Lohnbuchhaltung nicht mehr nötig ist. Laut Dr. Dirk-Matthias Rose, Vorstand der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhyiene Stiftung, Karlsruhe, sollten Firmen dennoch Maßnahmen wie Rückenschule oder Massage nicht einfach verteilen – auch wenn das zur Mitarbeiterbindung beiträgt. 'Wichtig ist, im Kontext eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Risikoanalyse zu erstellen. Es muss gecheckt werden, wo konkret Handlungsbedarf besteht, um dann gesundheitsfördernde Maßnahmen gezielt einzusetzen', sagt Rose.

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